FAQ
Antworten auf oft gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zu verschiedenen Themen. Sollten Sie keine Informationen zu Ihren Fragen finden, können Sie auch eine Anfrage an hochschulstart über unser Kontaktformular senden.
Wie bewerbe ich mich über hochschulstart?
Themengebiet Registrierung & Konto
Bei der Registrierung wird mir angezeigt, dass eine E-Mail mit einem Aktivierungslink versendet wurde, aber ich kann diese Mail nicht finden. Was nun?
Es kann einige Minuten dauern, bis die E-Mail mit dem Aktivierungslink in Ihrem Postfach ankommt. Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.- Nehmen Sie im Zweifel bitte Kontakt zu unserem Service-Team auf.
- Mit der Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse können wir Ihnen einen neuen Aktivierungslink zukommen lassen.
Ich habe auf den Aktivierungslink geklickt, aber wenn ich versuche mich einzuloggen, bekomme ich die Fehlermeldung angezeigt: Es ist ein technischer Fehler aufgetreten. Leider konnten Ihre Eingaben nicht verarbeitet werden. Bitte versuchen Sie es später.
Löschen Sie bitte Ihren Browser-Cache und warten einige Minuten ab. Rufen Sie anschließend www.hochschulstart.de auf. Klicken Sie auf der Startseite auf „Zum Bewerbungsportal".- Geben Sie dann Ihre Zugangsdaten für die Anmeldung manuell ein.
- Falls Sie dadurch noch nicht in Ihr Benutzerkonto gelangen, wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Ich habe in einer E-Mail einen Aktivierungslink erhalten, aber wenn ich diesen nutze, bekomme ich einen Fehler angezeigt: Angeblich sind meine Zugangsdaten nicht korrekt. Was nun?
Löschen Sie bitte Ihren Browser-Cache bzw. schließen Sie den Web-Browser, bevor Sie erneut auf den Aktivierungslink klicken. Wenn das nicht zum Erfolg führt, versuchen Sie bitte den Login mit einem neuen Passwort.Falls Sie dadurch noch nicht in Ihr Benutzerkonto gelangen, wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Ich komme nicht mehr in mein Konto, obwohl die Zugangsdaten korrekt sind. Was jetzt?
Beim erstmaligen Zugriff benötigen Sie den Aktivierungslink, der Ihnen während der Registrierung automatisch per E-Mail zugesendet wurde.Der Aktivierungslink ging an das E-Mail-Postfach, das Sie bei der Registrierung angegeben haben. Schauen Sie ggf. in den Spam-Ordner.
- Klicken Sie auf den Aktivierungslink, um Ihr Konto freizuschalten.
- Wenn Ihr Benutzerkonto seit 12 Monaten nicht mehr genutzt wurde, wird es automatisch gelöscht (Datenschutzerklärung).
- In diesem Fall können Sie sich problemlos ein neues Benutzerkonto anlegen. Dies wird nicht als Mehrfach-Registrierung gezählt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Ich habe meine Bewerber-ID, das Passwort und/oder meinen Benutzernamen vergessen, was kann ich tun?
Auf der Anmeldeseite des Bewerbungsportals finden Sie unterhalb des Buttons „Anmelden“ zwei Verlinkungen:- DoSV-Benutzername vergessen?
- Passwort vergessen?
Den Benutzernamen können Sie unter Angabe von Bewerber-ID und Geburtsdatum erneut anfordern.
Das Passwort können Sie mittels der bei der Registrierung genutzten E-Mail-Adresse und des Benutzernamens zurücksetzen.- Ein Passwort muss aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie aus mindestens einer Zahl und einem Zeichen bestehen. Unter der Rubrik „Benutzerkonto" können Sie das Passwort ändern.
- Sie finden Ihre Bewerber-ID (BID) und die Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) in Ihrem Benutzerkonto im Bereich <Meine Daten> <Persönliche Daten>.
Bitte beachten Sie: Ihre selbst gewählten Zugangsdaten gelten nur für das DoSV-Bewerbungsportal, aber nicht aber für das AntOn-Portal oder für hochschuleigene Bewerbungsportale.
Der Aktivierungslink ist nicht mehr gültig, was kann ich tun?
Der Aktivierungslink ist nur 72 Stunden gültig.Falls diese Zeit abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unser Service-Team, damit wir Ihnen erneut einen Aktivierungslink an die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse senden können.
Nennen Sie dazu im Kontaktformular bitte folgende Daten:- Zuname
- Vorname
- Geburtsdatum
- falls vorhanden auch die Bewerber-ID (BID)
- E-Mail-Adresse
Gibt es gesonderte Regeln bezüglich minderjähriger Bewerber*innen?
Es gibt keine gesonderten Regeln für minderjährige Bewerber*innen. Auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, können Sie Ihre Antragsformulare selbst unterschreiben.Weitere Infos zur Registrierung
Wo finde ich das Studienangebot von hochschulstart?
Siehe Infos auf der Seite Studienangebot.Das aktuelle Studienangebot der Hochschulen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie in den Dokumenten im Download-Bereich. Allgemeine Infos auch zu weiteren Studiengängen finden Sie unter hochschulkompass.de oder studienwahl.de.
Ist das Studienangebot bei Medizin & Co zu einem Winter- bzw. Sommersemester immer identisch?
Nein, zu den Sommersemesterverfahren existiert nur ein deutlich eingeschränktes Studienangebot. Der Studiengang Tiermedizin wird ausschließlich zu einem Wintersemester angeboten.Kann ich mich bei hochschulstart nur für das 1. Fachsemester bewerben?
Ja, hochschulstart vergibt ausschließlich Studienplätze für das 1. Fachsemester. Wenn Sie bereits Studienleistungen erbracht haben und in ein höheres Fachsemester des gleichen Studiengangs wechseln möchten, wenden Sie sich direkt an die betreffende Hochschule, um dort die Voraussetzungen für die Zulassung und Einschreibung in Erfahrung zu bringen.Was sind Alt-Abiturient*innen? Gibt es unterschiedliche Fristen?
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.Ä.) bereits vor dem 16. Januar erworben haben und Sie sich zum Wintersemester für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben, müssen Sie die folgende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient*innen beachten:- Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung zu einem Wintersemester ist für Alt-Abiturient*innen in diesen Studiengängen der 31. Mai, 24:00 Uhr
Mehr Infos unter Termine & Fristen
Was ist der Unterschied zwischen einer zentralen und dezentralen Bewerbung?
- Zentrale Bewerbung: Eine zentrale Bewerbung erkennen Sie daran, dass Sie im DoSV-Bewerbungsportal bei der Auswahl des Studiengangs in den Details folgenden Link sehen:
„Jetzt auf hochschulstart.de bewerben" - Dezentrale Bewerbung: Eine dezentrale Bewerbung erkennen Sie daran, dass Sie im DoSV-Bewerbungsportal bei der Auswahl des Studiengangs folgenden Link sehen:
„Zum Bewerbungsportal der Hochschule"
Im zweiten Fall müssen Sie sich zusätzlich im Portal der Hochschule registrieren und anschließend dort weiteren Anweisungen zur Bewerbung folgen, während Sie im ersten Fall direkt zur Bewerbungsmaske von hochschulstart gelangen. Die teilnehmenden Hochschulen entscheiden selbst, ob sie ihr Studienangebot zentral oder dezentral über hochschulstart anbieten möchten.Bei einer Bewerbung auf Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie wiederum klicken Sie im Studienangebot des DoSV-Bewerbungsportals auf den Link „Jetzt auf AntOn bewerben".
In allen Fällen ist zuerst eine Registrierung über das DoSV-Bewerbungsportal von hochschulstart erforderlich.
- Zentrale Bewerbung: Eine zentrale Bewerbung erkennen Sie daran, dass Sie im DoSV-Bewerbungsportal bei der Auswahl des Studiengangs in den Details folgenden Link sehen:
Kann ich mich bei hochschulstart für ein Studium der Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie und gleichzeitig für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (z.B. Psychologie oder Jura) bewerben?
Ja. Eine Kombination aus örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ist grundsätzlich möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbung.Wo finde ich auf das aktuelle Vergabeverfahren bezogene Informationen für die Studiengänge Medizin & Co?
Im Download-Bereich erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Bewerbung auf die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Was bedeutet die Bewerbungsphase?
In der Bewerbungsphase von hochschulstart können Sie sich auf gleichzeitig auf mehrere Studienplätze bewerben. Nach Abgabe mehrerer Bewerbungen sollten Sie im eigenen Interesse diese möglichst frühzeitig durch Priorisieren in Ihre persönliche Wunsch-Reihenfolge bringen. Beachten Sie bitte, dass die Bewerbungsphase je nach teilnehmender Hochschule und Studiengang kürzer sein kann, vgl. die Seite Studienangebot.Was ist die Koordinierungsphase?
In der Koordinierungsphase wird für Sie anhand Ihrer persönlichen Prioritätenliste die optimale Zulassungsmöglichkeit auf der Basis Ihrer persönlichen Qualifikationen ermittelt.- Ganz zu Beginn der Koordinierungsphase sind noch mehrere Zulassungsangebote möglich. Sobald nach wenigen Tagen die Koordinierungsregeln greifen, bleibt bis zum Ende der Koordinierungsphase jeweils nur ein Angebot erhalten. Es handelt sich hierbei um das momentan bestmögliche. Wenn Sie dieses Zulassungsangebot annehmen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und scheiden aus dem weiteren Vergabeverfahren aus.
- Wenn Sie nicht reagieren, weil Sie noch auf Angebote für höher priorisierte Bewerbungen warten, wird spätestens einen Tag nach dem Ende der Koordinierungsphase das zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Daraufhin erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
- Wenn Ihnen kein Angebot unterbreitet werden kann, erhalten Sie nach Ende dieser Phase einen Ablehnungsbescheid.
Bitte beachten Sie, dass hochschulstart keine Aussagen zu Ihren Zulassungschancen machen kann.
Mehr Infos auf der Seite Koordinierungsphase und auf der Seite Priorisieren
Priorisieren Sie frühzeitig und sehr aufmerksam und bewusst, da hiervon die Ermittlung der Zulassung abhängt! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern" unterhalb der Liste!Was ist das Koordinierte Nachrücken?
Nach der Koordinierungsphase können in der Phase des Koordinierten Nachrückens noch Reststudienplätze vergeben werden.- Auf diese Restplätze können sich nur Studieninteressierte bewerben, die als Ergebnis der Koordinierungsphase einen Ablehnungsbescheid erhalten oder sich noch nicht beworben haben. Neue Bewerbungen auf Restplätze der Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind nicht möglich.
- Nicht in allen Studiengängen und an allen Standorten sind freie Restplätze vorhanden. Bitte beachten Sie, dass hochschulstart keine Aussagen zur Menge verfügbarer Restplätzen machen kann.
Details auf der Seite Koordiniertes Nachrücken
Wie funktioniert das Priorisieren?
Bringen Sie alle eingereichten Bewerbungen in Ihre persönliche Wunsch-Reihenfolge.- Priorisieren Sie am besten bis zum Stichtag 22. Januar bei einer Bewerbung zu einem Sommersemester bzw. bis zum 22. Juli bei einem Wintersemester.
- Für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es zusätzlich zur Priorisierung der Studienangebote erweiterte Möglichkeiten der Binnenpriorisierung nach Hochschulstandorten.
- Übrigens: Wenn Sie auf das Priorisieren verzichten, denkt hochschulstart, dass die Reihenfolge, in der Sie Ihre Bewerbungen auf die Studienangebote im Bewerbungsportal abgegeben hatten, Ihrer Wunsch-Reihenfolge entspricht.
Weitere Infos auf der Seite Priorisieren
Welche Auswirkung hat die Priorisierung für meine Bewerbung im laufenden Verfahren?
Während der Koordinierungsphase ist Ihre Prioritätenliste maßgebend, damit hochschulstart Ihnen das bestmögliche Zulassungsangebot unterbreiten kann.Das bedeutet konkret: Im Verlauf der Koordinierungsphase scheiden niedriger priorisierte Zulassungsangebote zugunsten von höher priorisierten Angeboten aus. Kann für alle Bewerbungen eines / einer Bewerbenden ein Angebot ermittelt werden, erfolgt automatisch die Zulassung für das Angebot der höchsten Priorität.
- Dieser Prozess folgt festgelegten Koordinierungsregeln, die ab dem 23. Januar für ein Sommersemester-Vergabeverfahren bzw. ab 23. Juli für ein Wintersemester unverzüglich greifen.
- Priorisieren Sie Ihre Bewerbungen darum am besten bis zum Stichtag 22. Januar bzw. 22. Juli.
Wichtig: Priorisieren Sie frühzeitig und sehr aufmerksam und bewusst! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern" unterhalb der Liste!
Weitere Infos auf der Seite Priorisieren und auf der Seite Koordinierungsphase
Was bedeutet „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"?
Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bedeutet, dass Ihre Bewerbung noch offen ist. Ihre Bewerbung liegt noch nicht im „zulassungsfähigen Bereich" einer Rangliste. Das heißt: Es gibt noch kein Ergebnis.Mehr Infos auf der Seite Bewerbungsstatus
Angebot liegt. vor. Wann nehme ich ein Angebot an?
Wenn ein Studienplatz-Angebot Ihrem Wunsch entspricht, können Sie es annehmen.- Falls Sie bei hochschulstart noch auf Angebote für weitere eingereichte Bewerbungen hoffen, berücksichtigen Sie bitte, dass immer nur das höchstmögliche Angebot erhalten bleibt, sobald in der Koordinierungsphase die Koordinierungsregeln aktiv sind.
- Das bedeutet konkret: In diesem Zeitraum entfällt automatisch ein niedriger priorisiertes Angebot in Ihrem Benutzerkonto, wenn ein höher priorisiertes Angebot hinzukommt.
Beachten Sie bitte: Sobald Sie ein Angebot annehmen, erhalten Sie im Benutzerkonto eine Zulassung und im Anschluss einen Zulassungsbescheid. Damit schreiben Sie sich an der Uni ein.
- Alle Infos zu den Koordinierungsregeln finden Sie auf der Seite Koordinierungsphase
- Die relevanten Termine der Koordinierungsphase finden Sie auf der Seite Termine & Fristen.
Ich habe versehentlich das falsche Zulassungsangebot angenommen. Kann ich dieses rückgängig machen?
Die Annahme eines Zulassungsangebotes ist unwiderruflich und eine Rückführung in den vorherigen Status nicht mehr möglich. Durch die Annahme eines Zulassungsangebotes sind Sie mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren ausgeschieden.Ich habe versehentlich eine Rückstellung mitgeteilt. Kann ich dieses rückgängig machen?
Es ist nicht möglich, eine einmal getätigte Rückstellung im Bewerbungsportal von hochschulstart wieder aufzuheben.Vorläufig ausgeschlossen: Was habe ich falsch gemacht?
Eine Bewerbung wird vorläufig ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Unterlagen fehlen oder nicht vollständig eingereicht wurden. Die genauen Gründe finden Sie entweder in der Status-Anmerkung zu Ihrer Bewerbung oder in den Bewerbungsdetails.- Handelt es sich um einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an die Hochschule, da diese für die Prüfung Ihrer Bewerbung zuständig ist.
- Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie finden Sie einen Link zu den näheren Erläuterungen in der Status-Anmerkung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Team von hochschulstart.
Weitere Infos zu den Bewerbungsstatus
Was bedeutet in der Phase des Koordinierten Nachrückens „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"?
Nehmen Sie am Koordinierten Nachrücken mit einem oder mehreren Studienangeboten teil, ändert sich der Status dieser Bewerbungen von „abgelehnt" zu „gültig" und anschließend zu „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich".- Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bleibt dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist.
- Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt.
- Sollten Sie im Koordinierten Nachrücken eine Zulassung erhalten, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid für die betreffende Bewerbung.
Bitte beachten Sie: Ihre Priorisierung spielt im Koordinierten Nachrücken keine Rolle mehr. Sobald Sie mit einer Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegen, bekommen Sie für diese Bewerbung die Zulassung und im Anschluss den Zulassungsbescheid. Das Verfahren ist dann für Sie beendet.
Wann werden Zulassungbescheide / Rückstellungsbescheide bei hochschulstart online bereitgestellt?
Zulassungsbescheide oder Rückstellungsbescheide werden in der Regel montag- bzw. donnerstagnachmittags im Bereich „Meine Bescheide" des DoSV-Bewerbungsportals zur Verfügung gestellt.Ich finde meinen Zulassungsbescheid / Rückstellungsbescheid nicht mehr. Wie komme ich an meinen Bescheid?
Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide werden entweder durch die Hochschulen direkt ausgestellt oder von hochschulstart im Auftrag der Hochschulen.- Ist hochschulstart mit der Erstellung des Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheides beauftragt, finden Sie diesen Bescheid in Ihrem Benutzerkonto in dem Bereich „Meine Bescheide".
- Wurde der Bescheid direkt durch die Hochschule erstellt, wenden Sie sich bitte an die Hochschule.
Beachten Sie: Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens automatisch gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.
Ich finde meinen Ablehnungsbescheid nicht mehr. Wie komme ich an meinen Bescheid?
Ihre Bewerbung und der Ablehnungsbescheid befinden sich in Ihrem Benutzerkonto von hochschulstart in der Rubrik „Meine Bescheide". Beachten Sie: Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens automatisch gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.Wo finde ich die Bescheide aus früheren Vergabeverfahren?
Sie können in Ihrem DoSV-Benutzerkonto unter der Rubrik „Meine Bescheide" auf Bescheide aus früheren Vergabeverfahren zugreifen. Dies gilt rückwirkend für ein Jahr. Dazu müssen Sie zunächst das entsprechende Serviceverfahren auswählen, aus dem Sie die Bescheide abrufen möchten, und Ihre Auswahl anschließend mit „Anzeigen" bestätigen.- Anschließend werden Ihnen die noch vorhandenen Bescheide als PDF angezeigt und zum Download bereitgestellt.
- Bescheide aus Vergabeverfahren, die länger als ein Jahr zurückliegen, stehen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
- Bitte speichern Sie im eigenen Interesse Ihre Bescheide umgehend nach Erhalt ab, damit Sie jederzeit – unabhängig von Ihrem Benutzerkonto – darauf zugreifen können.
Wohin schicke ich meine Unterlagen für eine Bewerbung im DoSV, z.B. Zeugnisse?
Bei einer Bewerbung auf einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (z. B. BWL), übersenden Sie bitte keine Unterlagen an hochschulstart. Postalische Unterlagen müssen, sofern eine Hochschule es wünscht, an diese selbst geschickt werden. Weiterführende Informationen hierzu (bspw. in welcher Form und innerhalb welcher Fristen Unterlagen einzureichen sind) erhalten Sie direkt bei der entsprechenden Hochschule. Oftmals geben die Hochschulen bereits in der Detailbeschreibung der Studienangebote oder im Verlauf der Bewerbungsabgabe nähere Informationen hinsichtlich einzureichender Unterlagen. Beachten Sie bitte, dass die Hochschulen individuell festlegen, welche Informationen und Dokumente sie benötigen. So reicht manchen Hochschulen z.B. die reine Online-Bewerbung, andere hingegen benötigen zusätzlich Unterlagen in Papierform, die stets an die Hochschulen geschickt werden müssen. Eine einheitliche Regelung gibt es aktuell nicht. Von einigen Hochschulen wird außerdem – bei zentraler Bewerbungsabgabe über das Portal von hochschulstart – ein Antragsformular gewünscht. Sie finden in diesem Fall in Ihrem Benutzerkonto unter „Meine Bewerbungen“ hinter der betreffenden Bewerbung ein Aktions-Icon, mit dem Sie das Antragsformular generieren können. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte neben eventuell geforderten weiteren Unterlagen innerhalb der festgelegten Frist an die Hochschule.
Wichtig:
Bei einer Bewerbung auf einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Human-, Tier-, Zahnmedizin, Pharmazie) senden Sie bitte Ihre Unterlagen (z. B. die amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses) und das unterschriebene Antragsformular postalisch an hochschulstart. Eine elektronische Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.Wo finde ich Infos zu den Sonderanträgen auf Nachteilsausgleich oder Anerkennung einer außergewöhnlichen Härte?
Allgemeine Fragen
Wo finde ich Hilfe für das Vergabeverfahren?
hochschulstart bietet im Bewerbungsportal eine verknüpfte Online-Hilfe. Nutzen Sie auch die Hinweise unter den kleinen Info-Icons im Bewerbungsportal. Außerdem steht Ihnen das Service-Team von hochschulstart zur Verfügung. Die verschiedenen Kontaktwege sind im Bereich Unterstützung für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie parallel auch die Seite Wer hilft noch? mit einer Liste von Informationsquellen zu ergänzenden Themen.Wann muss ich mich an die Hochschule(n) wenden?
Studienangebote, die örtlich zulassungsbeschränkt sind, werden im Auftrag von Hochschulen zwar durch hochschulstart koordiniert, aber die Bewerbungen werden von den Hochschulen selbst geprüft. Das bedeutet: Die Hochschulen sind Ansprechpartner sowohl für Fragen zum Studium als auch zum Auswahlverfahren und zum Status der Bewerbung.Im Gegensatz dazu ist hochschulstart der Ansprechpartner für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Können Angehörige (bspw. Eltern) sich mit hochschulstart in Verbindung setzen?
Es empfiehlt sich, dass Bewerber*innen selbst mit hochschulstart kommunizieren und keine „Vermittler*innen" einsetzen.Über die konkreten Bewerbungsdetails einer bestimmten Person darf hochschulstart sich nicht mit Dritten austauschen. Setzen Sie sich am besten selber persönlich mit uns in Verbindung. – zum Beispiel über das Kontaktformular – Geben Sie dabei Ihre Bewerber-ID (BID) und die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung genutzt haben, mit an.
Abkürzungsverzeichnis
Wie bewerbe ich mich für Medizin & Co?
Wo finde ich auf das aktuelle Vergabeverfahren bezogene Infos zu den Studiengängen Medizin & Co.?
Wichtige aktuelle Infos zur Bewerbung auf Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie finden Sie in folgenden PDF-Dateien im Download-Bereich:- Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung
- Auswahlkriterien (AdH-Quote)
- Auswahlkriterien (ZEQ)
Tipp: Nutzen Sie zusätzlich das Infoblatt „Mit hochschulstart ins Medizinstudium“ im Download-Bereich.
Wie stehen meine Chancen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie?
Belastbare Prognosen zur Konkurrenzsituation sind nicht möglich. Werte wie der Numerus Clausus (NC) für Medizin stehen immer erst im Nachhinein fest.Auswahlgrenzen: Eine (un)gewisse Orientierung können die Auswahlgrenzen aus den Vorjahressemestern bieten.
- Die Auswahlgrenzen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie finden Sie rückwirkend für mehrere Jahre als PDF-Dokumente unten im Download-Bereich.
- Sie sehen dort z.B. wie hoch die Durchschnittsnote für Pharmazie in der Abiturbestenquote in Marburg war oder welche Punktzahl für Humanmedizin in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) in Berlin die Auswahlgrenze darstellte.
- Vergewissern Sie sich aber, ob dasselbe Kriterium (z.B. Berücksichtigung der ZEQ in Berlin) auch für das aktuelle Vergabeverfahren gilt! Dies sehen Sie im PDF-Dokument „Auswahlkriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)" oben im Download-Bereich.
Tools: Medi-Ranger und Denti-RangerFür Humanmedizin und Zahnmedizin bietet der Studierendenauswahl-Verbund (stav) zwei Tools, mit denen sie sich ebenfalls frühere Auswahlgrenzen anzeigen lassen können. hochschulstart übernimmt keine Gewähr für die hierüber generierten Werte.
Wie kann ich meine Chancen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie erhöhen?
Prüfen Sie, ob Sie an Studieneignungstests teilnehmen können, die von vielen Hochschulen berücksichtigt werden. Dies erfordert allerdings in der Regel eine frühzeitige Anmeldung.Haben Sie einen Dienst wie FSJ, Wehrdienst etc. oder ein fachnahes Ehrenamt ausgeübt? Auch dies kann Ihnen ebenso wie eine passende Berufsausbildung als Zusatzqualifikation dienen.
Beachten Sie bitte: Um Ihre diesbezüglichen Chancen einzuschätzen, schauen Sie, welche Auswahlkriterien die jeweilige Hochschule heranzieht und wie stark sie diese gewichtet.
Im Download-Bereich finden Sie dazu zwei aktuelle PDF-Dokumente.- Auswahlkriterien AdH-Quote
- Auswahlkriterien ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote)
Wie kann ich ausrechnen, wie viele Punkte ich an den einzelnen Hochschulen für mein TMS-Ergebnis erhalte?
Zunächst stellen Sie in den Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote und ZEQ) fest, wie viele Punkte die jeweilige Hochschule maximal für den TMS vergibt; vgl. beide PDF-Dokumente im Download-Bereich.Die Formel zur anschließenden Berechnung Ihrer individuellen Punktzahl finden Sie in unserem Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung im Download-Bereich.
Wie stelle ich einen Härtefallantrag?
Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Online-Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie über AntOn gestellt. Die entsprechenden Nachweise müssen postalisch an hochschulstart gesendet werden. Ein bestimmtes Formblatt für den Härtefallantrag gibt es nicht. Alles Wissenswerte rund um den Härtefallantrag finden Sie im Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung im Download-Bereich.Ich bin an einen Studienort gebunden. Kann ich deswegen einen Härtefallantrag stellen?
Die Möglichkeit bei der Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie einen Ortsantrag zu stellen, ist entfallen und kann auch nicht auf den Härtefallantrag übertragen werden. Für die Zulassung an Ihrer Wunsch-Hochschule kommt es nun auf das Priorisieren Ihrer Bewerbungen nach Ihrer persönlichen Reihenfolge an.Entstehen für mich Nachteile, wenn mein Härtefallantrag oder mein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird?
Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefallantrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung als solche regulär an der Studienplatzvergabe teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen. Daher ist es auch nicht erforderlich, die genannten Sonderanträge nachträglich zurückzuziehen, falls sie irrtümlich gestellt wurden.
Wo finde ich das Portal AntOn für die medizinischen Studiengänge?
Sie müssen sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren und dort einloggen. Über die Startseite gelangen Sie direkt zum Portal. Lassen Sie sich über die Suche zu den Studienangeboten Ihren gewünschten Studiengang anzeigen und wählen die entsprechende Hochschule aus. In den Detailinformationen zum Studienangebot finden Sie am Seitenende den Link zum AntOn-Portal, über das Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums (Terminübersicht) Bewerbungen für alle bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) abgeben können.
Alternativ können Sie innerhalb des DoSV-Bewerbungsportals auch den Bereich „Meine Daten" / „Feste Bewerbungsbestandteile" ansteuern. Wenn Sie dort bis in den Bereich „Bewerberangaben zentrales Verfahren" herunterscrollen, finden Sie zu Beginn dieses Abschnitts ebenfalls den Link zum AntOn-Portal.
Können die Hochschulen derzeit für das AdH oder die ZEQ Ortspräferenzen vorgeben, die bei der Antragsstellung zwingend beachtet werden müssen?
Es gibt keinerlei Vorgaben bei den Ortspräferenzen seitens der Hochschulen. Auch gibt es bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie keine Begrenzung in der Anzahl der zu nennenden Studienorte. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie sich z.B. auf den Studiengang Humanmedizin bewerben möchten, können Sie alle Studienorte, die Humanmedizin anbieten, beim Priorisieren in Ihrer persönlichen Wunschreihenfolge nennen. Die gesamte Bewerbung auf Humanmedizin mit allen Studienorten zählt trotzdem nur als eine abgegebene DoSV-Bewerbung.
Kann ich mich bei hochschulstart nur für das 1. Fachsemester bewerben?
Ja, hochschulstart vergibt ausschließlich Studienplätze für das 1. Fachsemester. Wenn Sie bereits Studienleistungen erbracht haben und in ein höheres Fachsemester des gleichen Studiengangs wechseln möchten, wenden Sie sich direkt an die betreffende Hochschule, um dort die Voraussetzungen für die Zulassung und Einschreibung in Erfahrung zu bringen.
Kann man sich im selben Studiengang erneut für das 1. Fachsemester bewerben?
Sie sind bereits Student*in eines bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengangs gewesen und möchten sich im gleichen Studiengang erneut für das 1. Fachsemester bewerben? Dann nehmen Sie bitte vor einer Bewerbung bei hochschulstart Kontakt zu der gewünschten Hochschule auf und erkundigen sich vor Ort, ob dort eine erneute Immatrikulation in das 1. Fachsemester des gleichen Studiengangs erfolgen kann bzw. zulässig wäre. Auch wenn Sie noch im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, aber eine Exmatrikulation beabsichtigen, um sich erneut für einen Studienplatz im 1. Fachsemester bewerben zu können, empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei Ihrer Wunschhochschule zu erkundigen, ob im Falle einer Zulassung auch eine Immatrikulation in das 1. Fachsemester möglich wäre.
Wo finde ich das Zulassungsantragsformular zum Ausdrucken? Kann ich das Antragsformular für meine ZV-Bewerbung auch später noch ausdrucken?
Nachdem Sie die Online-Bewerbung über das AntOn-Portal übermittelt haben, finden Sie im Anschluss das Antragsformular als ausdruckbares PDF-Dokument vor. Es ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, das Antragsformular über das AntOn-Portal erneut aufzurufen und ggf. auszudrucken. In das AntOn-Portal gelangen Sie auch nach Abgabe der Online-Bewerbung bis zum Beginn der Koordinierungsphase jederzeit über den Bereich „Meine Daten – Feste Bewerbungsbestandteile – Bewerberangaben Zentrales Verfahren" in Ihrem DoSV-Benutzerkonto.
Wo kann ich bei Bedarf meine persönlichen Daten ändern?
Dies ist ausschließlich in Ihrem DoSV-Benutzerkonto möglich. Loggen Sie sich dazu in Ihr Benutzerkonto ein und klicken in der Menüleiste auf „Meine Daten -> Persönliche Daten". In der Übersicht Ihrer persönlichen Daten finden Sie im unteren linken Bereich ein Bearbeitungssymbol. Wenn Sie dieses anklicken, können Sie Angaben z.B. zu Ihrer Anschrift, Ihren Kontaktdaten etc. ändern, ergänzen und abspeichern.
Wo finde ich Angaben zu meinen Bewerbungsbestandteilen und ggf. Fehlerhinweise?
Sie finden Ihre Bewerbungsbestandteile sowie Infos zu fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen im DoSV-Bewerbungsportal unter der Rubrik „Meine Daten"/„Feste Bewerbungsbestandteile".
Wie gehe ich vor, wenn ich nach der elektronischen Übermittlung bzw. dem postalischen Versand des Zulassungsantrags noch Änderungen oder Ergänzungen vornehmen möchte?
Nachdem Sie den Zulassungsantrag online übermittelt haben, können Sie die meisten Ihrer schon eingetragenen Angaben wie z.B. Ihre Zeugnisdaten online nicht mehr ändern. Notieren Sie in diesem Fall bitte handschriftlich auf Ihrem ausgedruckten Zulassungsantrag, welche Angaben einer Korrektur bedürfen bzw. was Sie ergänzen möchten. Wir passen Ihren Datensatz dann bei der Bearbeitung Ihres Antrags entsprechend an.
Neue Angaben (bspw. Berufsausbildung oder TMS-Ergebnis) können Sie Ihrem Antrag selbst online hinzufügen, indem Sie AntOn erneut aufrufen. Beachten Sie bitte die Fristen. Sollten Sie Ihren Zulassungsantrag bereits postalisch abgeschickt haben und/oder Fragen zu Ergänzungen bei AntOn haben, können Sie Kontakt mit unserem Service-Team aufnehmen. Nennen Sie dabei bitte Ihre BID, Ihre Registriernummer oder Ihre AntOn-ID.
Wo und ab wann kann ich den Prozentrang meiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einsehen?
Sie finden den für das laufende Vergabeverfahren geltenden Prozentrang Ihrer HZB ca. ab dem 28. Januar (zu einem Sommersemester) bzw. ca. ab dem 28. Juli (zu einem Wintersemester) im DoSV-Bewerbungsportal (Bereich „Meine Daten"/„Feste Bewerbungsbestandteile"/„Bewerberangaben Zentrales Verfahren"/„Erweiterte Angaben zur HZB").
Kann ich in jedem Fall am koordinierten Nachrücken für Studiengänge des ZV teilnehmen?
Nein. Sobald Sie im laufenden Vergabeverfahren eine Zulassung erhalten haben, ist die Teilnahme am koordinierten Nachrücken nicht mehr möglich; auch nicht für Studienangebote, die Sie höher priorisiert haben als das Zugelassene. Der Teilnahmewunsch für das koordinierte Nachrücken kann zudem nur für die Studienangebote erfolgen, die Sie auch in der ursprünglichen Bewerbung genannt hatten. Neue ZV-Studienangebote dürfen nicht mehr hinzugefügt werden.
Ist mein Zulassungsantrag automatisch für weitere Vergabeverfahren gültig, falls ich abgelehnt werden sollte?
Nein, Sie müssen zu jedem neuen Vergabeverfahren auch eine neue Bewerbung bzw. neue Bewerbungen abgeben, und das unterschriebene Antragsformular und ggf. weitere schriftliche Unterlagen fristgerecht postalisch einreichen.
Welche Termine habe ich im aktuellen Vergabeverfahren zu beachten?
Alle Termine und Fristen, die für Sie im Vergabeverfahren relevant sind, finden Sie in der Terminübersicht.
Wichtig: Für Alt- und Neu-Abiturient*innen gelten bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester unterschiedliche Bewerbungs- und Nachreichfristen.
hochschulstart weist an dieser Stelle zudem noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Bewerbungs- und Nachreichfristen um gesetzliche Ausschlussfristen handelt. Eine kurze Erklärung zur Ausschlussfrist findet sich unterhalb der Terminübersicht.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Es kommt darauf an, welche Bewerbungsbestandteile Sie bei der Online-Bewerbung angegeben bzw. eingetragen haben. Zwingend eingereicht werden muss das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular und als Neubewerberin bzw. Neubewerber eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Haben Sie bei Antragsstellung angegeben, dass Sie z.B. eine fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, muss deren Abschluss durch Einsendung eines entsprechenden Belegs ebenfalls nachgewiesen werden (bspw. durch eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde). Weitere Informationen rund um die benötigten Unterlagen und deren formalen Anforderungen für die Studiengänge des ZV finden Sie unter Unterlagen. Im Speziellen im Bereich der Sonderanträge (Nachteilsausgleiche) oder der Sonderquoten (Härtefall, Zweitstudium) kann es erforderlich sein, umfangreiche schriftliche Belege einzureichen. Näheres dazu finden Sie in dem Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung.
Wichtig: Auf Ihrem Antragsformular wird abschließend aufgelistet, welche Angaben Sie schriftlich belegen müssen.
Bitte beachten Sie für ZV-Bewerbungen: Laden Sie bitte keine Unterlagen im DoSV-Bewerbungsportal hoch. hochschulstart akzeptiert ausschließlich frist- und formgerecht postalisch eingereichte Unterlagen.
Kann ich meine Unterlagen auch elektronisch an hochschulstart senden?
Nein. Unterlagen müssen bei einer Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie grundsätzlich per Post an hochschulstart versandt werden und können nicht elektronisch übermittelt werden. Hinweise zur Form der zu übersendenden Unterlagen finden Sie auf der Seite Unterlagen.
Welche Adresse verwende ich für meine Postsendungen an hochschulstart?
Senden Sie bitte Ihre Post an
hochschulstart
44128 DortmundAlternativ können Sie folgende Anschrift nutzen:
hochschulstart
Silberstraße 21 (neu seit 20.10.2025)
44137 DortmundMuss das Papierantragsformular von mir original unterschrieben werden?
Ihre Originalunterschrift auf dem Antragsformular ist zwingend erforderlich. Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht. In einem Ausnahmefall können Sie sich alĺerdings bei der Antragstellung vertreten lassen.
Was muss ich bei einer Namensänderung beachten?
Falls einer oder mehrere der von Ihnen eingereichten Nachweise (Hochschulzugangsberechtigung, Berufsurkunde etc.) auf einen anderen Namen, als der auf dem Antragsformular vermerkte Name, ausgestellt sind, müssen Sie die Namensänderung nachweisen. Reichen Sie hierzu, zusammen mit allen anderen Unterlagen, z.B. eine amtlich beglaubigte Kopie der Eheurkunde postalisch ein.
Wie kann ich mich bei der hochschulstart-Bewerbung vertreten lassen?
In diesem Fall kommen die Ausstellung einer formlosen Vollmacht oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Vertreters in Betracht. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Unterlagen.
Welche formalen Voraussetzungen gelten für bei hochschulstart einzureichende Kopien?
Sämtliche Kopien müssen in amtlich beglaubigter Form vorgelegt werden.
Welche Berufsausbildungen bzw. Berufstätigkeiten können anerkannt werden?
Es können ausschließlich die in der geltenden Vergabeverordnung enthaltenen Ausbildungen und Tätigkeiten berücksichtigt werden. Somit fällt beispielsweise die/der Rettungssanitäter*in nicht darunter. Weitere Informationen finden Sie in den Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote und ZEQ) im Download-Bereich.
Können im Ausland erworbene Ausbildungen eingebracht werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Ausländische Berufsausbildungen können dann anerkannt werden, wenn sie von der dafür zuständigen deutschen Stelle als einer deutschen Ausbildung gleichwertig anerkannt wurden. Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Berufsausbildung als gleichwertig anerkannt werden kann, stehen im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/ zur Verfügung.
Bis wann muss eine Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit abgeschlossen und nachgewiesen sein und wie sollte der Tätigkeitsnachweis aussehen?
Stichtag für das Erreichen der 12-monatigen Mindestdauer einer Berufstätigkeit ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres. Die Nachweise zu Ausbildung oder Tätigkeit müssen postalisch spätestens bis bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei Hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen). Eine Mustertätigkeitsbescheinigung finden Sie am Ende unseres Leitfadens für Ihre Studienplatzbewerbung.
Was muss ich beachten, wenn ich Dienste bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten für die AdH- bzw. ZEQ-Quote nachweisen will?
Aus den Belegen muss hervorgehen, dass Sie in einem fachlich einschlägigen Bereich eingesetzt waren. Stellen Sie uns bitte eine genaue Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung. Stichtag für das Erreichen der jeweils geforderten Mindestdauer ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres. Die Nachweise müssen postalisch spätestens bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen). Eine Musterbescheinigung finden Sie am Ende unseres Leitfadens für Ihre Studienplatzbewerbung im Download-Bereich.
Wie mache ich die erneute Auswahl nach einem Dienst (Vorwegzulassung) geltend?
Sie werden im „Antrag Online" (AntOn) durch die verschiedenen Reiter geleitet. Im Bereich „Studiengänge" geben Sie zunächst den gewünschten Studiengang und anschließend die in Frage kommenden Orte an. Rechts neben den Orten finden Sie die Überschrift „Vorwegzulassung". Dort können Sie den entsprechenden Studienort markieren und somit den Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst anmelden. Postalisch reichen Sie anschließend bitte eine amtlich beglaubigte Kopie oder eine Originalbescheinigung über die Ableistung Ihres Dienstes sowie eine einfache Kopie des Zulassungsbescheides bei hochschulstart ein.
Weitere Infos auf der Seite „Dienste"Muss der Dienstnachweis nach der Beendigung der Maßnahme ausgestellt worden sein?
Nein, Sie können sich auch vor dem Dienstende eine Bescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Dienstendes ausstellen lassen. Eine Musterbescheinigung finden Sie am Ende unseres Leitfadens für Ihre Studienplatzbewerbung (PDF).
Weitere Infos auf der Seite „Dienste"Kann ich parallel für mehr als einen Dienst Punkte im AdH- bzw. ZEQ-Verfahren erhalten?
Nein. Auch wenn Sie z.B. sowohl ein einjähriges Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als auch einen zweijährigen Dienst bei einer zugelassenen Organisation – jeweils im fachlich einschlägigen Bereich – absolviert haben sollten, können Sie nur für einen der beiden Dienste Punkte erhalten.
Weitere Infos auf der Seite „Dienste"
Wie stelle ich einen Härtefallantrag?
Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Online-Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie über AntOn gestellt. Die entsprechenden Nachweise müssen postalisch an hochschulstart gesendet werden. Ein bestimmtes Formblatt für den Härtefallantrag gibt es nicht. Alles Wissenswerte rund um den Härtefallantrag finden Sie im Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung im Download-Bereich.Ich bin an einen Studienort gebunden. Kann ich deswegen einen Härtefallantrag stellen?
Die Möglichkeit bei der Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie einen Ortsantrag zu stellen, ist entfallen und kann auch nicht auf den Härtefallantrag übertragen werden. Für die Zulassung an Ihrer Wunsch-Hochschule kommt es nun auf das Priorisieren Ihrer Bewerbungen nach Ihrer persönlichen Reihenfolge an.Entstehen für mich Nachteile, wenn mein Härtefallantrag oder mein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird?
Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefallantrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung als solche regulär an der Studienplatzvergabe teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen. Daher ist es auch nicht erforderlich, die genannten Sonderanträge nachträglich zurückzuziehen, falls sie irrtümlich gestellt wurden.
Wo finde ich zusammenfassende Informationen rund um eine Bewerbung für ein Zweitstudium?
Umfassende Infos finden Sie im aktuellen Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung im Download-Bereich.
Wann ist man Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber?
Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun – etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten – einen in das Zentrale Verfahren (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) von hochschulstart einbezogenen Studiengang studieren möchten, sind Sie Zweitstudienbewerber*in. Es gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.
Wo finde ich Erläuterungen zu meinem Bescheid?
Erläuterungen zu Ihrem Bescheid finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
Werden Sozialkriterien weiterhin berücksichtigt?
Nein, Sozialkriterien werden nicht mehr berücksichtigt.
Gibt es die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen?
Die Möglichkeit, Ortsanträge zu stellen, entfällt.
Benötige ich eine Meldebescheinigung?
Meldebescheinigungen werden nicht mehr benötigt.
Ich habe Fragen zu meinem ZV-Antrag. Wer hilft mir weiter?
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.
Im Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen – z.B. ausländisches Zeugnis, Härtefallantrag, Bewerbung als „Beruflich Qualifizierte/r", Zweitstudienbewerber*in etc. gezielt auswählen.