Termine und Fristen

Hintergrundwissen zu den Verfahrensterminen finden Sie unter Verfahrensdetails. Erläuterungen zu den in dieser Terminübersicht genannten Bescheiden finden Sie unter Ergebnisse und Entscheidungen.
 

Haben Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben, beachten Sie die vorgezogene Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient*innen zum Wintersemester im Zentralen Vergabeverfahren (ZV).

Unterschiedliche Bewerbungsfristen im ZV für Alt- und Neu-Abiturient*innen zum Wintersemester

Bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (ZV) Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Sie bitte die vorgezogene Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient*innen.
Als Alt-Abiturient*innen werden Bewerber*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Bewerber*innen, die nach dem 15. Januar ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Neu-Abiturient*innen.

Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung.
Für Bewerber*innen, die Ihr Erststudium vor dem 16. Januar des laufenden Jahres abgeschlossen haben, gelten zu einem Wintersemester die Bewerbungs- und Nachreichfristen der Alt-Abiturient*innen.
Für Bewerber*innen, die Ihr Erststudium nach dem 15. Januar des laufenden Jahres abgeschlossen haben, gelten zu einem Wintersemester die Bewerbungs- und Nachreichfristen der Neu-Abiturient*innen.

Beachten Sie die verlängerten Zustellfristen der Post, wenn Sie im Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie Ihre Bewerbungsunterlagen an Hochschulstart schicken.

Verlängerte Postlaufzeiten

Für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie benötigt Hochschulstart Unterlagen per Post. Berücksichtigen Sie die verlängerten Postlaufzeiten seit 1.1.2025 aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts. 

Briefe werden nun in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt. Bislang galt eine Zustellfrist von ein bis zwei Werktagen. Reichen Sie daher bitte Ihre schriftlichen Unterlagen frühzeitig ein. Wenn diese nicht zum Fristende bei uns vorliegen, muss Ihre Bewerbung ausgeschlossen werden. Sie tragen die Verantwortung für den fristgerechten Eingang.

Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

28.04.2025

Start der Bewerbungsphase

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich.

28.04.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Start der Bewerbungsphase für die vier ZV-Studiengänge

31.05.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Alt-Abiturient*innen

ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*)

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird.

15.06.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Alt-Abiturient*innen

Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*)

Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2025 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2025 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich als Alt-Abiturient*in bis zum 15.06.2025 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart postalisch beworben haben.

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist.

15.07.2025Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*)
 
16.07.2025

Start der Koordinierungsphase

Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die durch die Hochschulen erfolgt.)

17.07.2025Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote (immer montags und donnerstags) 
20.07.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Neu-Abiturient*innen

Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*)

23.07.2025Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln
 
25.07.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD**, Zweitstudium,
auch alle Zulassungsangebote auf Grund einer bevorzugten Auswahl nach Ableistung eines Dienstes.
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

28.07.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (immer montags und donnerstags)

01.08.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
AdH-Quote und ZEQ.
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

15.08.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
Härtefälle.
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

22.08.2025Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr)
 
24.08.2025Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr)
 
24.08.2025Ende der Koordinierungsphase
 
25.08.2025Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken
 
25.08.2025 Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren

Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Rückstellungsbescheide aus der Koordinierungsphase
26.08.2025Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren

Bereitstellung der restlichen Ablehnungsbescheide sowie der Ausschlussbescheide aus der Koordinierungsphase
27.08.2025Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken
 
28.08.2025Start des Koordinierten Nachrückens
 
30.09.2025Ende des Koordinierten Nachrückens
 

Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV) werden vom 28.07. bis 25.08. (Koordinierungsphase) bzw. vom 28.08. bis 22.09. und abschließend am 01.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags am Nachmittag bereitgestellt.

Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 17.07. bis 25.08. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 28.08. bis 29.09. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags am Nachmittag bereitgestellt.

Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.

Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

28.10.2024

Start der Bewerbungsphase

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich.

28.10.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Start der Bewerbungsphase

15.01.2025Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*)
 
16.01.2025

Start der Koordinierungsphase

Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Hochschulen ihre jeweiligen Ranglisten übermitteln und freigeben.)

20.01.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*)

23.01.2025Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln
 
24.01.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote (ab ca. 16:00 Uhr) für
Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD**, Zweitstudium,
auch alle Zulassungsangebote auf Grund einer bevorzugten Auswahl nach Ableistung eines Dienstes.
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

31.01.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
AdH und ZEQ (ab ca. 16:00 Uhr)
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

14.02.2025

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
Härtefälle (ab ca. 16:00 Uhr)
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

22.02.2025Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr)
 
24.02.2025Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr)
 
24.02.2025Ende der Koordinierungsphase
 
25.02.2025Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken
 
25.02.2025Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren
Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide aus der Koordinierungsphase
26.02.2025Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren
Bereitstellung der Ausschlussbescheide und Ablehnungsbescheide aus der Koordinierungsphase
27.02.2025Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken
 
28.02.2025Start des Koordinierten Nachrückens
 
31.03.2025Ende des Koordinierten Nachrückens
 

Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 27.01. bis 25.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom 03.03. bis 01.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt. 

Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 16.01. bis 25.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 03.03. bis 01.04. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.

Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.

* Was ist eine Ausschlussfrist?

Mit einer Ausschlussfrist wird gekennzeichnet, bis wann gewisse Verfahrenshandlungen von Ihnen vorgenommen sein müssen, damit diese im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. So kann nach Ablauf einer Ausschlussfrist z.B. ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt oder es können nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verlängerung einer Ausschlussfrist ist nicht möglich. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht möglich – es kann also nicht auf den Verfahrenstand zurückgesetzt werden als die Frist noch nicht verstrichen war – dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.

Die einschlägigen Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.  

** für den Studiengang Humanmedizin

Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote und Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).